Konzeption
Ziele der Beratung
Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,
- die räumliche Entwicklung auf die für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geeigneten Teilflächen innerhalb der Gesamtgemarkung zu lenken,
- den Einstieg in eine qualitativ hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen zu gestalten,
- bedarfsgerechte, der örtlichen Situation angepasste Konzepte unter Einbeziehung des städtebaulichen Bestands aufzustellen,
- Flächen- und Projektentwicklung an nutzergruppenspezifischen Maßstäben auszurichten,
- besondere Wohnbedürfnisse, gemeinschaftliche Wohnformen durch frühzeitige Berücksichtigung in der Flächenentwicklung zu ermöglichen,
- Rahmenbedingungen für die Umsetzung mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen sowie
- das weitere Vorgehen bis zur Umsetzung der Flächenentwicklung bzw. des Vorhabens abzusichern.
Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:
- Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung der städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung
- Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Erstellung städtebaulicher Vorentwürfe und Entwürfe
- Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezug gemeinschaftlicher Wohnformen (z.B. Baugemeinschaften, Genossenschaften) sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung
- Durchführung einer städtebaulichen und gestalterischen Beratung / Bauberatung
Dokumentation der Beratungsleistungen
Abschlussbericht
Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:
- eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
- eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.
Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.