Wettbewerb
Ziele der Beratung
Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,
- eine qualitativ hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen durch Planung in Varianten, Alternativen voranzutreiben,
- anstehende Planungsaufgaben an spezifischen städtebaulichen, architektonischen und/oder gemeinwohlorientierten Qualitäten auszurichten sowie
- die am besten geeignete bzw. nachhaltigste Lösung für eine Flächenentwicklung bzw. ein Vorhaben hinsichtlich der Örtlichkeit, Funktion, Gestaltung, Wirtschaftlichkeit (Bezahlbarkeit) und des Bedarfs zu entwickeln.
Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:
- Durchführung des Wettbewerbsmanagements / der -organisation
- Betreuung, Abwicklung von (ggf. EU-weiten) Wettbewerbsverfahren
- Organisation, Betreuung, Abwicklung von Mehrfachbeauftragungen
- Vorbereitung, Erstellung von Auslobungsunterlagen
- Durchführung begleitender Partizipationsprozesse
- Vorbereitung, Durchführung von Preisgerichten
- Dokumentation von Wettbewerbsergebnissen, von Ergebnissen der Mehrfachbeauftragung und deren Aufbereitung für eine planungsrechtliche Umsetzung
Dokumentation der Beratungsleistungen
Abschlussbericht
Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:
- eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
- eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.
Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.