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Wettbewerb

Ziele der Beratung

Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,

  • eine qualitativ hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen durch Planung in Varianten, Alternativen voranzutreiben,
  • anstehende Planungsaufgaben an spezifischen städtebaulichen, architektonischen und/oder gemeinwohlorientierten Qualitäten auszurichten sowie
  • die am besten geeignete bzw. nachhaltigste Lösung für eine Flächenentwicklung bzw. ein Vorhaben hinsichtlich der Örtlichkeit, Funktion, Gestaltung, Wirtschaftlichkeit (Bezahlbarkeit) und des Bedarfs zu entwickeln.

Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:

  • Durchführung des Wettbewerbsmanagements / der -organisation
  • Betreuung, Abwicklung von (ggf. EU-weiten) Wettbewerbsverfahren
  • Organisation, Betreuung, Abwicklung von Mehrfachbeauftragungen
  • Vorbereitung, Erstellung von Auslobungsunterlagen
  • Durchführung begleitender Partizipationsprozesse
  • Vorbereitung, Durchführung von Preisgerichten
  • Dokumentation von Wettbewerbsergebnissen, von Ergebnissen der Mehrfachbeauftragung und deren Aufbereitung für eine planungsrechtliche Umsetzung

Dokumentation der Beratungsleistungen

Abschlussbericht

Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:

  • eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
  • eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.

Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.