Die Wiedervermietungsprämie soll den Kommunen als Anreiz dienen, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Kommunen können zur Durchführung der Beratung oder Vermittlung einen Dritten beauftragen. Die Prämie unterliegt in der Zukunft keiner Zweckbindung.
Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 sind zu beachten
Antrag- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je vermieteter Wohnung.
Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs Kompetenzzentrum Wohnen BW. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung.
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Telefon 0711 6677 3334
wiedervermietung@landsiedlung.de
2022 Förderhinweise vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5
2022 Antragsformular (WORD)