Verfahren
Ziele der Beratung
Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,
- eine hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen durch Prozess- und Verfahrensqualität zu gewährleisten,
- bedarfsgerechte Verfahren und Prozesse zur Flächenentwicklung zu implementieren,
- städtebauliche und gemeinwohlorientierte Zielsetzungen der Flächenentwicklung abzusichern,
- politischen Konsens und Planungssicherheit für die Umsetzung mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum herzustellen, sowie
- das weitere Vorgehen bis zu Umsetzung der Flächenentwicklung bzw. des Vorhabens rechtlich abzusichern.
Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:
- Beratung bei und Vorbereitung der Aufstellung kommunaler Satzungen im Bereich des Vorkaufsrechts oder des besonderen Städtebaurechts
- Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe, z.B. im Erbbaurecht
- Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe), insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
- Beratung zu und Vorbereitung von politischen Empfehlungen und Beschlüssen zur Absicherung der Flächenentwicklung
Dokumentation der Beratungsleistungen
Abschlussbericht
Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:
- eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
- eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.
Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.