Startseite

Verfahren

Ziele der Beratung

Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,

  • eine hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen durch Prozess- und Verfahrensqualität zu gewährleisten,
  • bedarfsgerechte Verfahren und Prozesse zur Flächenentwicklung zu implementieren,
  • städtebauliche und gemeinwohlorientierte Zielsetzungen der Flächenentwicklung abzusichern,
  • politischen Konsens und Planungssicherheit für die Umsetzung mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum herzustellen, sowie
  • das weitere Vorgehen bis zu Umsetzung der Flächenentwicklung bzw. des Vorhabens rechtlich abzusichern.

Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:

  • Beratung bei und Vorbereitung der Aufstellung kommunaler Satzungen im Bereich des Vorkaufsrechts oder des besonderen Städtebaurechts
  • Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe, z.B. im Erbbaurecht
  • Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe), insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
  • Beratung zu und Vorbereitung von politischen Empfehlungen und Beschlüssen zur Absicherung der Flächenentwicklung

Dokumentation der Beratungsleistungen

Abschlussbericht

Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:

  • eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
  • eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.

Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.