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Wirtschaftlichkeit

Ziele der Beratung

Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,

  • die Vereinbarkeit von Qualitätsansprüchen sowie Ansprüchen an die Gemeinwohlorientierung mit ökonomischen Anforderungen abzugleichen, aufzuarbeiten und herzustellen,
  • eine wirtschaftliche Transparenz und Planungssicherheit für die kommunale Haushaltsplanung auch im Hinblick auf Folgekosten zu schaffen sowie
  • wirtschaftliche Grundlagen und Übersicht für die Durchführung von Vorhaben durch Dritte und deren künftige Auswirkung auf die kommunale Haushaltssituation zu schaffen.

Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:

  • Erstellung und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsplanung / der Wirtschaftspläne für Vorhaben
  • Durchführung der Kosten-Nutzen- bzw. Kosten-Wirksamkeitsanalysen
  • Erarbeitung und Darstellung der Kostenschätzungen/-berechnungen und Förder-/Finanzierungsübersichten für verschiedene Stufen der Projektentwicklung formulieren
  • Aufstellung von Kostenmanagementkonzepten

Dokumentation der Beratungsleistungen

Abschlussbericht

Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:

  • eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
  • eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.

Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.