Wirtschaftlichkeit
Ziele der Beratung
Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,
- die Vereinbarkeit von Qualitätsansprüchen sowie Ansprüchen an die Gemeinwohlorientierung mit ökonomischen Anforderungen abzugleichen, aufzuarbeiten und herzustellen,
- eine wirtschaftliche Transparenz und Planungssicherheit für die kommunale Haushaltsplanung auch im Hinblick auf Folgekosten zu schaffen sowie
- wirtschaftliche Grundlagen und Übersicht für die Durchführung von Vorhaben durch Dritte und deren künftige Auswirkung auf die kommunale Haushaltssituation zu schaffen.
Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:
- Erstellung und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsplanung / der Wirtschaftspläne für Vorhaben
- Durchführung der Kosten-Nutzen- bzw. Kosten-Wirksamkeitsanalysen
- Erarbeitung und Darstellung der Kostenschätzungen/-berechnungen und Förder-/Finanzierungsübersichten für verschiedene Stufen der Projektentwicklung formulieren
- Aufstellung von Kostenmanagementkonzepten
Dokumentation der Beratungsleistungen
Abschlussbericht
Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:
- eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
- eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.
Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.