Die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg.
Um auch künftig das Engagement von Kommunen bei der Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand landesseitig zu befördern, hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg den Prämienkatalog des Kompetenzzentrum Wohnen BW bis zum 31.12.2026 verlängert. Damit ist es weiterhin möglich, Anträge auf die Gewährung einer Prämie für die (Re-)Aktivierung von Wohnraum zu stellen.
Weitere Informationen zu den Prämien und zum Förderverfahren finden Sie hier