Seit Juli 2020 konnten durch den Prämienanreiz der Landesregierung, die sogenannte Wiedervermietungsprämie bereits 60 Wohnungen, die teilweise über mehrere Jahre leer standen, wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.
Am 19.10.2021 hat das Landeskabinett beschlossen, das Prämienprogramm über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern.
Die Prämie soll den Kommunen als Anreiz dienen, beratend oder vermittelnd im Bereich der Leerstandsaktivierung tätig zu werden. Die Kommunen sind bei der Verwendung der Prämie völlig frei. In der Regel werden die Prämien an die vermietenden Eigentümer als Anreiz weitergegeben.
Der Grund für den Erfolg liegt auf der Hand: Die Förderung erfolgt unbürokratisch und schnell.
Das ist im Sinne der Kommunen.
Im kommenden Jahr plant das Land zudem zusätzliche Prämien einzuführen, um die Schaffung von Wohnraum in weiteren Bereichen zu unterstützen, wie der offiziellen Pressemitteilung der Landesregierung vom 19.10.2021 zu entnehmen ist.
Weitere Infos zur Wiedervermietungsprämie und dem Förderverfahren finden Sie hier.